Häuser im Münchner Osten

Formen der Maklerverträge:

Allgemeiner Maklervertrag

  • Der Eigentümer verpflichtet sich zu nichts, er kann mehrere Makler beauftragen
    Vorteil: keine Bindung an den Makler, es können mehrere Makler eingeschaltet werden, eigener Verkauf möglich.
    Nachteil: Ihre Immobilie wird mehrfach angeboten, teilweise mit unterschiedlichen Preisen, unterschiedlichen Größenangaben, unterschiedliche Zimmerzahl, etc.
    Gegenüber dem Interessenten profiliert sich der Makler häufig über einen niedrigen Preis bzw. größeren möglichen Verhandlungsspielraum als die Wettbewerber: Beim Suchenden entsteht der Eindruck, dass die Immobilie wie „SAUERBIER“ angeboten wird und vielleicht versteckte Mängel hat.
    Dies lässt weder das Objekt selbst noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen, Ihre Immobilie wird durch diffuse Werbung „VERBRANNT“.
  • Der Makler ist zu keinerlei Werbemaßnahmen verpflichtet, Sie müssen selbst die Aktivitäten des Maklers überwachen.
  • Kein (abgestimmtes) Marketing. Meist nur minimaler Werbeaufwand, da mehrere Makler möglich… Spezielle Marketingmaßnahmen, wie Open House, Werbung an der Immobilie, Flyer, Nachbarschaftsbrief u. ä. können nicht durchgeführt werden, da die anderen Makler als Trittbrettfahrer auch davon profitieren.
  • Verunsicherung der Interessenten, ob sie mehrfach Provision zahlen müssen.

Makleralleinauftrag

  • Sie beauftragen einen einzigen Makler mit der Vermarktung Ihrer Immobilie
    Nachteil: Bindung an EINEN Makler, Sie haben aber ein Kündigungsrecht, wenn der Makler keine entsprechende Werbung betreibt. Der Vertrag wird zeitlich begrenzt.
    Vorteil: der Makler verpflichtet sich angemessene Werbemaßnahmen durchzuführen. Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen
  • es gibt keine unterschiedlichen Beschreibungen der Immobilie, keine Verwirrungen beim Interessenten
  • ein abgestimmter Marketingplan führt zu einer wesentlich höheren Erfolgswahrscheinlichkeit.
  • Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnisse der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seine Kunden. Auch kann er sich um die notwendigen Unterlagen kümmern. Zum Beispiel Grundbuchauszug und Teilungserklärung
  • Sie können selbst weiterhin parallel Ihre Immobilie verkaufen.