ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mit der Verwendung des vorstehenden bzw. anhängenden Angebotes oder Objektnachweises kommt zwischen Angebotsempfänger (Auftraggeber) und Martina Schwarz Immobilien GmbH (Auftragnehmer) ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, als dessen Bestandteil folgende AGB anerkannt werden.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle objektbezogenen Angaben beruhen grundsätzlich auf den Informationen des Verkäufers/Vermieters. Martina Schwarz Immobilien GmbH kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben keine Gewähr übernehmen. Jegliche Arten von Schadensersatzansprüchen gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Sämtliche im Angebot/Objektnachweis etc. mitgeteilten Informationen sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Dem Empfänger ist es ohne Zustimmung nicht erlaubt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung ist er im Falle eines Vertragsabschlusses durch einen Dritten zur Zahlung der entgangenen vereinbarten oder ortsüblichen Provision verpflichtet. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, unter Beifügung eines Nachweises – unter Angabe von Quelle und Zeitpunkt – in schriftlicher Form mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, erkennt er unsere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an und ist damit verpflichtet, die im jeweiligen Angebot aufgeführte Provision zu zahle

Mit Vertragsabschluss ist die jeweils in den Angeboten aufgeführte Provision fällig und zu bezahlen.
Es besteht auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein anderes als das ursprünglich beabsichtigte Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete / Pacht oder umgekehrt).

Die Provision gilt mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag) als verdient und ist sofort zur Zahlung fällig. Falls der wirtschaftliche Zweck auf andere Weise erreicht wird, z.B. durch Ersteigerung, Schenkung o. Ä. ist die Provision ebenfalls zu bezahlen. Dies gilt ebenso bei Abschluss des Hauptvertrages mit abweichendem Inhalt, wenn dessen wirtschaftliche Identität gewahrt bleibt. Dem Auftraggeber obliegt der Nachweis, dass entweder kein Schaden oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Martina Schwarz Immobilien GmbH ist ohne Einschränkungen berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
Wir, die Firma Martina Schwarz Immobilien GmbH, sowie unsere Mitarbeiter, haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit dies gesetzlich zulässig ist.